Professionelle Zwangsräumung durch unser Unternehmen
Private Hausbesitzer, die ihre Immobilie vermietet haben, können sich von manchen Mietern nur über eine Räumungsklage wieder entrümpeln. Helfen auch mehrere Kündigungen nicht und die Mieter ziehen einfach nicht aus dem Objekt aus, kann der Weg nur noch zur Rechtsanwaltskanzlei und von dort aus zum Gericht führen. Eine Delogierung wird angeordnet. Und dann?
Zwangsräumung nach der Klage
Wurde Ihnen als Hausbesitzer oder Hausverwaltung Recht gegeben und das Gericht hat die Zwangsräumung einer Wohnung oder eines Hauses angeordnet, ist guter Rat oft teuer. Denn nicht selten fügen sich die Bewohner zwar in ihr Schicksal und ziehen endlich aus, doch nicht selten geschieht das auf Nimmerwiedersehen. Möbel, Haus- und Unrat bleiben zurück und stellen den Verwalter oder Eigentümer der Wohnung vor eine fast unlösbare Aufgabe. Kommt dann noch hinzu, dass es sich um Messies gehandelt hat, ist nicht nur Hilfe beim Räumen gefragt, sondern die Wohnräume müssen gründlich gesäubert und anschließend renoviert werden. An dieser Stelle kommt unser Unternehmen ins Spiel: Wir kennen uns mit der gerichtlich angeordneten Wohnungsräumung bestens aus und sorgen dafür, dass Ihr Eigentum oder die Gemeindewohnung wieder bewohn- und vermietbar wird.
Unsere Vorgehensweise bei der Delogierung
Mussten Sie eine Zwangsräumung beantragen und stehen nun vor den sprichwörtlichen Trümmern des Wohnraums? Dann sind wir als Helfer in der Not zur Stelle und übernehmen gründlich und professionell die Räumung. Dafür vereinbaren Sie bitte erst einmal einen Termin vor Ort mit unseren Mitarbeitern. Wir schauen uns die Räume an, die im Rahmen der Delogierung geräumt werden müssen und erhalten so ein Bild über den tatsächlichen Aufwand, der uns hier bevorsteht. Daraufhin können wir Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu unseren Leistungen übermitteln. Im Übrigen müssen nicht alle Dinge geräumt und entrümpelt werden, nicht selten finden sich noch Möbel oder Haushaltsgegenstände, die sich verkaufen lassen. So mindern Sie etwas die Kosten, die Sie meist von den ehemaligen Mietern nicht erstattet bekommen bzw. nur über ein weiteres Gerichtsverfahren einklagen können.
Am Tag der Räumung oder Entrümpelung stehen wir natürlich pünktlich bereit und nehmen die vereinbarten Leistungen vor. Sollten wir uns einig geworden sein und Sie möchten Dinge verkaufen, werden wir das in der Regel bereits vorab erledigt haben. Diese Dinge holen wir gegen Barzahlung ab, sodass am Räumungstag keine zusätzlichen Leistungen anstehen.
Unsere Vorgehensweise bei der Delogierung
Fragen Sie uns, wenn eine Zwangsräumung in Wien und Umgebung ansteht – wir sind als erfahrene Räumungsfirma mit allen Tätigkeiten vertraut, die im Rahmen dieser Maßnahme durchzuführen sind. Gern beraten wir Sie auch zur besten Vorgehensweise und zu den Kosten, die Ihnen entstehen. Sollten Sie die Maßnahme noch nicht beantragen wollen, können wir Ihnen auch im Vorfeld bereits umfassende Auskünfte zu den Leistungen, die Sie benötigen werden, geben.
In jedem Fall sind Sie mit uns auf der sicheren – auf der professionellen – Seite. Wir beraten Sie umfassend und führen die gewünschten Leistungen zuverlässig und pünktlich aus. Wir legen größten Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und behandeln Ihr Anliegen natürlich sehr diskret. Fragen Sie uns auch, wenn Sie kurzfristig einen Termin für die Beräumung einer Immobilie benötigen oder wenn Sie nur abends oder an den Wochenenden Zeit haben.